Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr über den Kleingärtnerverein „Sonnenblume“ Ohorn e. V.
Sie suchen einen Garten in einer idyllischen Umgebung?
Schauen Sie doch einfach mal auf unsere Rubrik der freien Gärten.
Vielleicht ist ja ein passender Garten für Sie dabei.
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Wie komme ich zu meinem neuen Garten?
- Aus der Liste der freien Gärten treffen Sie eine Vorauswahl der Gärten, für welche Sie sich interessieren.
- Gefällt Ihnen ein Garten, so können Sie mit dem Vorstand einen Besichtigungstermin vereinbaren. Wenn ein Garten noch verpachtet ist, wird der Besichtigungstermin mit den Pächtern des Gartens stattfinden.
- Um einen freien oder frei werdenden Garten zu pachten, ist es grundsätzlich notwendig, eine Mitgliedschaft im Verein abzuschließen. Dafür entstehen zusätzliche Kosten. Die genaue Zusammensetzung erfragen Sie bitte persönlich beim Vorstand oder folgen dem Link hier.
- Wenn Sie sich mit dem Pächter des von Ihnen ausgewählten Gartens über den Preis seines Eigentums auf fremden Grund und Boden, also (Anpflanzungen und baulichen Anlagen) einig geworden sind, nehmen Sie wieder Kontakt mit dem Vorstand auf. Den Kaufvertrag/Überlassungsvertrag für Bebauungen auf dem Pachtgrundstück regeln Sie bitte mit dem Eigentümer. Die Formalitäten zur Aufnahme als Vereinsmitglied, den Unterpachtvertrag sowie alle weiteren Formalitäten werden durch den Vorstand angelegt und überreicht. Mitunter soll ein Pächterwechsel von heute auf morgen erfolgen, weil der abgebende Pächter das so möchte. Dem kann aus tatsächlichen Gründen, durch den Verein nicht gefolgt werden. In vielen Fällen ist es auch nötig über weitere Regelungen bezüglich des Gartens überein zukommen. Die Vergabe und die Auswahl eines neuen Pächters liegt im Ermessen des Vorstandes und nicht beim abgebenden Pächter. Natürlich sind wir bemüht diesen Vorgang schnellstmöglich durchzuführen.
- Vom Vorstand erhalten Sie Informationen zu den Pflichten und Rechten eines möglichen Pachtverhältnisses, insbesondere zu den finanziellen Verpflichtungen eines Neupächters.
Sind Sie weiterhin an einer Mitgliedschaft und Pachtung eines Kleingartens interessiert, schreiben Sie einen formlosen Mitgliedsantrag an info@kleingarten-ohorn.de oder füllen Sie einfach dieses Formular aus. Nach Bestätigung als Mitglied in unserem Kleingartenverein durch den Vorstand, kann der Kaufvertrag mit dem Altpächter abgeschlossen werden. - Vom Vorstand erhalten Sie nach Eingang des Mitgliedsantrages einen Unterpachtvertrag für die Gartenparzelle, einen Nachtrag zum Unterpachtvertrag. Welche Kosten für den Garten jährlich anfallen, finden Sie hier. Der Unterpachtvertrag sowie der Nachtrag zum Unterpachtvertrag wird vom Pächter und dem Vorstand unterschrieben. Nach Einzahlung der Kosten für die Aufnahme in den Verein sowie aller weiteren laufenden Kosten, kann die Gartenübergabe erfolgen. Alle Forderungen des Kleingärtnervereins „Sonnenblume“ Ohorn e. V. werden per Banklastschrift vom Konto des Pächters eingezogen. Die Vertragsunterlagen sind an die Vertragspartner auszuhändigen. Weiterhin erhält der Neupächter die Kleingartenordnung und -satzung des Kleingärtnervereins „Sonnenblume“ Ohorn e. V. als Download auf der Homepage unter www.kleingarten-ohorn.de oder direkt hier.
- Die Formulare Antrag auf Mitgliedschaft im Gartenverein und die Kosten, die bei der Gartenübernahme anfallen, können Sie hier einsehen und ausdrucken.